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   BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05   

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BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05 (https://dejure.org/2005,21635)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 4 B 37.05 (https://dejure.org/2005,21635)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 4 B 37.05 (https://dejure.org/2005,21635)
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  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05
    Die Beschwerde lässt aber außer Acht, dass es nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts, auf den für die Frage des Vorliegens eines Verfahrensmangels abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2; stRspr), nicht auf das Erscheinungsbild des Gebäudes um 1900, sondern auf das historische Vorbild von 1877 ankam, wie es sich aus den damaligen Plänen (PlNr. 6874 v. 19.5.1877 - Fassade) ergibt (UA S. 7).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92

    Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05
    Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20, S. 4).
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